1. Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen, die von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können.
Im Zuge der Skills Schecks 2023 wird der Fokus auf folgende Weiterbildungsaspekte gelegt:
- Der Aufbau von Kompetenzen, durch Schulungsmaßnahmen in Technologien, die für den ökologischen Wandel erforderlichen sind, also auf erneuerbaren Energie basierenden und digitalisierten Technologien. Hier sind beispielsweise Weiterbildungen in den Bereichen Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität enthalten.
- Der Aufbau von Managementkompetenzen bzw. Know-How über den Einsatz der oben genannten Technologien und Produktionsprozesse für eine nachhaltige und digitale Transformation des Unternehmens. Beispielsweise Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik.
- Der Aufbau digitaler Kompetenzen und die Umsetzung der Technologien in Unternehmen, beispielsweise IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign.
Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.
Es können mehrere Weiterbildungen für eine Person innerhalb eines Schecks eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Details dazu bei Frage 4.
2. Was wird nicht gefördert?
- vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
- Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
- die Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
- Beratungsleistungen
- Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
- Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
- Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
- Weiterbildungen im Ausland
- Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
- Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz
3. Welche Kursanbieter werden von der FFG anerkannt?
Geförderte Weiterbildungen können in allen Bundesländern bei österreichischen
besucht werden. Klicken Sie auf die oben angeführten Bereiche und finden Sie heraus, ob Ihr gewählter Kursanbieter aufscheint und demnach eine Förderung der Weiterbildung möglich ist! Auch online durchgeführte Weiterbildungen und In-House Schulungen dieser Anbieter sind förderbar.
4. Kann ich mehrere Weiterbildungen innerhalb eines Skills Schecks beantragen?
Die Einreichung mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages ist möglich. Führen Sie dafür den Titel und den Link der Weiterbildung an, die als erstes starten würde und fügen Sie die Informationen zu den weiteren Kursen im Textfeld "Optionale Anmerkungen zu Kursinhalten" ein. Fügen Sie die Gesamtkosten aller beantragten Weiterbildungen bei den geplanten Weiterbildungskosten ein. Erstellen Sie erst nach Beendigung aller genehmigten Kurse einen Endbericht und laden Sie dort die Rechnungen gesammelt hoch.
Alle gewünschten Weiterbildungen müssen:
- innerhalb eines Antrages dargestellt werden,
- dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen,
- von derselben Person besucht werden,
- bei demselben Weiterbildungsanbieter besucht werden,
innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden.
5. Wann wird die Förderung ausbezahlt?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG. Bitte erstellen Sie nach Beendigung der Weiterbildung(en) den Endbericht im eCall und laden Sie dort die Rechnung(en) hoch.
Die Originalbelege (z.B. Rechnung Weiterbildungskosten) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.B. Kontoauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
6. Wie kann ich einen Scheck stornieren?
Wird ein Scheck nach Genehmigung doch nicht benötigt, weil z.B. die Weiterbildung nicht zu Stande gekommen ist oder die Person die gewünschte Weiterbildung nicht besuchen konnte, bitten wir um Stornierung des Schecks. Schreiben Sie einfach eine formlose Nachricht über den eCall direkt bei dem Projekt mit der Bitte um Stornierung.